Live aus dem Gerichtssaal zu berichten, ist beim Prozess um die Steuerhinterziehung des Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß verboten. Das Gericht selbst habe das Verbot ausgesprochen, sagen Korrespondenten vorort. Bei Zuwiderhandlungen droht Hausverbot.
Okay.
Stellt sich die Frage: Warum ist es denn verboten, direkt aus dem Gerichtssaal zu publizieren? Welchen Grund gibt es dafür? Dass die Einzelheiten des Prozess‘ nicht sofort in den sozialen Netzwerken diskutiert werden? Das wäre zumindest ein ziemlicher Unfug und würde lediglich darauf hinweisen, welches Bild die heimische Justitz von der Web-2.0-Medienlandschaft hat.
Was nämlich tun die Kollegen im Gerichtssaal? Sie schreiben ihren Blog und stellen den Text auf offline. Sobald Verhandlungspause ist, drücken sie einen Knopf und schon ist der Text im Netz verfügbar, wird getwittert und via Facebook geteilt. Also, warum ist es verboten?
Link zum Liveblog aus den Verhandlungspausen im Gerichtssaal in München, beim Hoeneß-Prozess
Ein schönes Beispiel für das Aufeinandertreffen zweier sich fremder Welten: Justitz und Öffentlichkeit.